Reichsbund für Leibesübungen
- 1933 wurden die Wandervereine dem Reichsbund für Leibesübungen unterstellt. Das hatte 1945 zur Folge, dass sie unter das 2. Alliierte Kontrollratsgesetz fielen. Im Westteil unseres Vaterlandes nahm der Erzgebirgsverein 1955 wieder seine Arbeit auf. Auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR war dies erst nach der politischen Wende möglich.